Nicht alle Marken sind automatisch eintragungsfahig. Selbst wenn die Marke die erforderliche Unterscheidungskraft besitzt und nicht mit anderen bereits bestehenden Marken im Konflikt steht, ist die Marke moglicherweise nicht eintragungsfahig, wenn sonstige rechtliche Erfordernisse des jeweiligen Landes nicht erfullt sind.
Viele Lander setzen zum Beispiel voraus, dass sich gerade durch die Marke die eigenen Produkte von denen anderer unterscheiden lassen (lesen Sie bitte auch den Abschnitt " Sind alle Marken eintragungsfahig? " fur noch mehr Information). So ware zum Beispiel ein beschreibender Markenname wie "Apfel" in Hong Kong nicht eintragungsfahig, sofern die Produkte, die unter dem Markennamen verkauft werden sollen mit Fruchten einschliesslich Apfeln zu tun haben. Dies ist nur ein Beispiel von vielen dafur, dass manche Marken nicht eintragungsfahig sind.
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